Das Amtsgericht Starnberg (Az. 6 C 1725/09) hat entschieden, dass ein zwei Jahre und vier Monate alter Reifen nicht mehr als Neureifen verkauft werden darf. Der Durchschnittskäufer dürfe erwarten, dass ein Reifen dem neuesten Stand der Technik entspricht, heißt es in der Begründung. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Weiterveräußerung des Autos der [...]
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