Das Wettbewerbsrecht ist ein Sammelbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen. Der Begriff Wettbewerbsrecht wird im europäischen Sprachgebrauch im weiten Sinn verstanden. Oft werden auch das so genannte Vergaberecht und das Recht öffentlicher Unternehmen mit hinzugezählt. Das Wettbewerbsrecht ist sehr komplex. Es birgt aufgrund hoher Streitwerte erhebliche Risiken, und verlangt nach schnellem Handeln. Zahlreiche Rechtsanwälte haben sich auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Sie unterstützen ihre Mandanten bei allen Fragen um die Themen einstweilige Verfügung, Abmahnung sowie bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Wettbewerbsrecht im Internet beinhaltet das Patentrecht, den Urheberrechtsschutz, das Markenrecht sowie auch das Lebensmittelrecht. Experten geben Aufschluss darüber, wo sich Haftungsrisiken verstecken und wie man sich dagegen absichern kann. Man kann sich beraten lassen, wie man Marken, Kampagnen oder Slogans rechtlich schützen kann und welche Maßnahmen bei einem Verstoß ergriffen werden können.

Der Wettbewerb ist einerseits gut fürs Geschäft, jedoch gelten im Geschäftsverkehr gewisse Regeln. Ganz gleich ob man Unternehmen oder Werbeagentur ist. Man braucht es nicht hinzunehmen, wenn sich ein Mitbewerber nicht an die Regeln hält. Eventuell betreibt er irreführende Werbung oder behindert auf eine andere Art und Weise das eigene Geschäft. Fachleute helfen die Rechte gegenüber diesem Mitbewerber durchzusetzen. Zunächst kann der Konkurrent aufgefordert werden die irreführende Werbung beispielsweise zu unterlassen. Dies wird dann durch ein Vertragsstrafeversprechen belegt. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man von einer Abmahnung. Reagiert der Mitbewerber nicht, so kann man beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung erstreiten. Dem Mitbewerber wird dann gerichtlich die Wettbewerbsverletzung untersagt. Auf der anderen Seite ist es auch wichtig zu wissen was man tun kann, wenn man eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hat. Bei Fachleuten kann man die Abmahnung zunächst einmal prüfen lassen. Die Honorare für diese Dienstleistungen im Wettbewerbsrecht richten sich nach dem üblichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses Gesetz legt für die Gebühren den Gegenstandswert zugrunde.

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