Das LArbG Berlin-Brandenburg hat unter dem Aktenzeichen 8 Sa 2232/12 am 22.03.2013 entschieden, dass der Ex-Chef der Treberhilfe Hans-Harald Ehlert keinen Anspruch darauf hat, bei der „Neue Treberhilfe gGmbH“ als Arbeitnehmer weiterbeschäftigt zu werden. Das Landesarbeitsgericht ist der Auffassung des Herrn Ehlert, er habe nach seiner Abberufung als Geschäftsführer in einem Arbeitsverhältnis zu der (alten) […]

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