Ein Rückfall während einer ambulanten Therapie rechtfertigt jedenfalls dann keine Kündigung, wenn es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen gekommen ist. Das geht aus einem Urteil das LAG Berlin-Brandenburg hervor. Ein an Trunksucht erkrankter Elektriker hatte sich in einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber zur Teilnahme an einer ambulanten Therapie verpflichtet. Nach einem während dieser Therapie […]

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